Katharina Luther – Gemeindehaus

Über die Spenden des freiwilligen Kirchgeldes konnten in den letzten beiden Jahren neue Stühle (55 Stck.) und Tische (15 Stck.) angeschafft werden.

5 Tische sind beweglich mit Rollen ausgestattet und zusammenklappbar (für Büffet oder als Beistelltische)

Offen, hell und freundlich strahlen die Gemeinderäume in neuem Glanz.

Die neuen Toiletten sind auch behindertengerecht.

Eine neue großzügige Küche im Anbau bietet ebenfalls Platz und ordentlich Stauraum. Sie ist mit Geschirr für ca. 70 Personen ausgestattet.

Künftig können Sie die Räume für Feiern im familiären Rahmen mieten. Informationen erhalten Sie zunächst im Evangelischen Pfarramt.

Terminabsprache im ev. Pfarramt

Nutzungsvertrag

Zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Volkmarsen – vertreten durch den Kirchenvorstand – und dem Nutzer/ der Nutzerin: Name:             ……………………………………………………………………….………………………………….Adresse:          …………………………………………………………………………………………………………Telefon:           …………..…………………..………………………………………………………………………….. wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:

§ 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Volkmarsen überlässt dem Nutzer/der Nutzerin das Katharina-Luther Gemeindehaus (Incl. Foyer und Küche

für die Durchführung: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

am: ………………………………………………………………………………………………

§ 2 Übersicht der Kosten

Nutzung des Katharina-Luther-Hauses (Gemeindehaus):

  Halbtags
(bis 5 Std.)
Ganztags incl.
Aufbau am Vorabend)
Reinigung
Gemeindehaus     70,00€   120 € 20 €

Für die Benutzung werden folgende Preise in Rechnung gestellt: 

für die Vermietung werden berechnet ………………………..€

für die Reinigung  werden berechnet ………………………….€   

Das Entgelt soll vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Kirchenkreisamtes Waldeck-Frankenberg,  Sparkasse Waldeck-Frankenberg, IBAN  DE31 5206 0410 0001 1001 06

Verwendungszweck: Miete Kath.-Luther-Gemeindehaus am ……………………………, eingezahlt werden.

§ 3 Die in den angemieteten Räumen durchgeführten Veranstaltungen dürfen den Zweck und Charakter des Gemeindehauses und des Kirchengebäudes der Evangelischen Kirchengemeinde nicht widersprechen.

Änderungen an der Einrichtung im Gemeindehaus/der Kirche dürfen ohne Zustimmung des Kirchenvorstandes nicht vorgenommen werden. Die angemieteten Räume einschließlich der Küche und des Inventars sind sorgsam zu behandeln.

Im Übrigen sind die Räume, einschließlich der Küche und der WCs sowie des Inventars, ordnungsgemäß und besenrein zurückzulassen.§

§ 4 Der Nutzer / die Nutzerin muss gewährleisten, dass von der Veranstaltung keine Ruhestörung für die Pfarrerin ausgeht, insbesondere für die Zeit nach 22.00 Uhr. Die Veranstaltung ist ohne unzumutbare Lärmbelästigung durchzuführen. Das Rauchen in den Gebäuden ist nicht gestattet. Bei privater Nutzung muss das Katharina-Luther-Haus bis 0.00 Uhr geräumt sein.§

§ 5 Der Eingangsbereich des Pfarrgrundstücks (rechts vom Haus) darf nicht von Teilnehmenden der Veranstaltung zugeparkt werden.§

§ 6 Die Vermietung der Räume erfolgt unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung.

Die Kirchengemeinde übernimmt keinerlei Haftung für vom Nutzer/der Nutzerin verursachte Schäden.

Für etwaige Schäden am Gebäude, der Einrichtung oder dem Kücheninventar haftet ausschließlich der Nutzer. Sie werden in Rechnung gestellt.

Unterschrift Vermieter ……………………………………

Unterschrift Mieter …………………………………..